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ERFINDUNGSMELDUNGEN

 

Grundsätzlich gilt, dass jede Erfindung, welche ein Mitarbeiter der Osnabrücker Hochschulen in dienstlicher Eigenschaft macht, eine sogenannte Diensterfindung ist. Diensterfindungen sind der Hochschulleitung bzw. dem IP-Management nach dem Entstehen in schriftlicher Form als Erfindungsmeldung mitzuteilen. Hierfür steht ein entsprechendes Formular zum Download zur Verfügung.

Sobald die Erfindungsmeldung per Mail oder postalisch eingegangen ist, wird ein persönliches Gespräch mit dem Erfinder vereinbart, in dem das Wesen und der Inhalt der Erfindung besprochen werden. Der persönliche Austausch im Zuge der Erfindungsmeldung ist ein zentraler Bestandteil in der Wertschätzung für die Innovationskraft, die hinter Erfindungen steckt.